Auf dieser Seite finden Sie einige, für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit auszufüllenden Fragebögen, außerdem Hinweise hierzu bzw. Fragebögen zur zu beantragenden Beratungs- oder Prozess- /Verfahrenskostenhilfe.
Um Ihnen und uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, den nachstehenden Fragebögen vor Beauftragung sorgfältig und vollständig auszufüllen. Ihre Angaben werden wir selbstverständlich vertraulich behandeln und ausschließlich zu bürointernen Zwecken verwenden. Sollten Sie einzelne Fragen nicht beantworten wollen, steht Ihnen das selbstverständlich frei. >> Formular
Im Falle der Beauftragung wird diese Vollmacht benötigt. Sie können Sie bereits vorab herunterladen und ausgefüllt zu Ihrem Termin mitbringen oder mit Ihren Unterlagen übersenden. >> Formular
Im Falle der Beauftragung lesen Sie diese Hinweise zu entstehenden Gebühren bitte sorgfältig durch und bestätigen anschließend mit Ihrer Unterschrift, dass Sie über die entsprechenden Punkte vorab aufgeklärt worden sind. >> Formular
Falls Sie beabsichtigen, Ihre Ehe scheiden zu lassen, so füllen Sie diesen Fragebogen bitte vollständig aus. Die entsprechenden Angaben werden für die Erstellung des Scheidungsantrages benötigt. >> Formular
Zugewinnausgleich sofern der Zugewinnausgleich (Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens im Falle des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft) durchzuführen ist, füllen Sie bitte den Erfassungsbogen zum Zugewinnausgleich aus und fügen entsprechende Nachweise bezüglich der einzelnen Positionen bei. >> Formular
Versorgungsausgleich im Falle der Durchführung eines Ehescheidungsverfahrens ist in der Regel auch ein Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften durchzuführen (Ausnahme: Ausschluss durch Ehevertrag oder kurze Ehe von unter 3 Jahren). Für diesen Fall wollen Sie bitte den anliegenden Fragebogen ausfüllen und übermitteln. >> Formular
Sofern Ihre Ehe durch das zuständige Familiengericht geschieden worden ist, ist im weiteren Verlauf einiges zu beachten. Hierüber klärt Sie das beigefügte Formular zum Abschluss des Scheidungsverfahrens auf. >> Formular
Benötigen Sie Hilfe wegen eines erlittenen Verkehrsunfalls? Um die anschließende Bearbeitung zu erleichtern, füllen Sie bitte vorab den anliegenden Unfallfragebogen aus. Die entsprechenden Angaben werden zur Bearbeitung der Angelegenheiten benötigt. >> Formular
In einigen Fällen, beispielsweise bei einem im Rahmen eines Verkehrsunfalls erlittenen Personenschaden, müssen die behandelnden Ärzte befragt werden. Es wird ggf. ein Arztbericht benötigt, um zum Beispiel Schmerzensgeldansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchsetzen zu können. Da die behandelnden Ärzte aber der Schweigepflicht unterfallen, müssen sie hiervon entbunden werden. Bitte füllen Sie daher ggf. die nachfolgende Schweigepflichtentbindungserklärung aus und unterzeichnen diese. >> Formular
Einkommens- bzw. vermögenslose Mandanten können hinsichtlich der entstehenden Rechtsanwaltsgebühren für das außergerichtliche Verfahren (Beratung, außergerichtliche Vertretung, auch Beratung in Strafsachen) Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
Hier ist es hilfreich, sich vorab einen sogenannten Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht (je nach Wohnort, üblicherweise Amtsgericht Unna) innerhalb der dortigen Öffnungszeiten ausstellen zu lassen. Ggf. kann ein Antrag auch in Zusammenarbeit mit dem hiesigen Büro gestellt werden. Um jedoch vorab Sicherheit darüber zu erlangen, dass die hiesigen Gebühren in jedem Fall von der Staatskasse übernommen werden, ist eine vorhergehende Beantragung beim Amtsgericht sinnvoll.
Der rechtssuchende Bürger muss der Staatskasse gegenüber in jedem Fall seinen finanziellen Verhältnisse offenlegen. Ratsam ist es daher, bereits einen Bescheid über das Einkommen, Angaben über eventuelles Vermögen, monatliche Ausgaben wie bspw. Mietkosten, einen aktuellen Kontoauszug, Nachweise über Verbindlichkeiten etc. mitzubringen sowie ggf. einen Bescheid des Arbeits- oder Sozialamtes.
Für ein gerichtliches Verfahren kann Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (in Familiensachen) beantragt werden. Auch hier sind die oben genannten finanziellen Umstände mit Nachweisen zu belegen.
Die entsprechenden Formulare sind nachfolgend beigefügt bzw. können alternativ auch unter www.justiz.de/Formulare heruntergeladen werden. Bitte füllen Sie die Formulare aus, unterzeichnen diese und fügen entsprechende Belege bei. Sodann wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht bzw. bringen diese zu einem zu vereinbarenden Termin in unserer Kanzlei mit.
Beratungshilfeantrag >> Formular, Prozesskostenhilfeantrag >> Formular, Verfahrenskostenhilfeantrag >> Formular
Bitte beachten Sie, dass die hiesigen Gebühren in jedem Fall dem Mandanten als Auftraggeber in Rechnung zu stellen sind, sofern Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht beantragt werden bzw. ein diesbezüglicher Antrag abgelehnt wird!
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