Geworben wird häufig mit der sog. "Scheidung online".
Dieser Begriff ist insofern irreführend, als eine Scheidung natürlich abschließend nicht online erfolgen kann. Vielmehr findet der Scheidungstermin vor dem zuständigen Familiengericht in Anwesenheit beider Parteien statt. Auch ist das übliche gerichtliche Verfahren, welches in der Regel einige Monate in Anspruch nimmt, durchzuführen. Erleichtert werden kann das Scheidungsverfahren aber dadurch, dass alle erforderlichen Daten des Antragstellers bereits online an den Anwalt übermittelt werden und dieser den Scheidungsantrag schnellstmöglich stellt, um das Verfahren abzukürzen. Alle weiteren zu regelnden Fragen können weitestgehend telefonisch oder postalisch erledigt werden.
Daher möchte selbstverständlich auch die Anwaltskanzlei Dr. Schürmann & Düllmann ihren Mandanten die "Scheidung online" ermöglichen. Bitte füllen Sie das anliegende Formular dafür vollständig aus und übermitteln es per Internet. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch ausdrucken und per Post oder Telefax übersenden oder als Vorbereitung zu einem Besprecheungstermin mitbringen.
Persönliche Daten der Ehegatten: